Motivation statt Verwaltungszwang

Solidarität kann keine Einbahnstraße sein. Nicht nur sollten Hilfebedürftige sich darauf verlassen können, mit Transferzahlungen Unterstützung durch die Gesellschaft zu erhalten. Ebenso sollte die Gesellschaft sich darauf verlassen können, dass Hilfebedürftige nach ihren Kräften zum Wirtschaftsergebnis beitragen. Aber dazu fehlt bisher der ökonomische Anreiz.

Bisher muss die Arbeitsverwaltung den Hilfebedürftigen mit bis zu einer Million Verwaltungsakten nachweisen, dass sie ihren Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft nicht hinreichend nachkämen. Eine erste ökonomische Motivation entsteht überhaupt erst nach Durchlaufen eines aufwendigen und für alle Seiten zermürbenden Verwaltungsverfahrens, im Zweifel sogar erst nach Gerichtsentscheid. Erst dann kann man nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes den Regelunterhalt um 30 Prozent kürzen. 

Nun wird deshalb die Beweislast umgekehrt:

Ein Minimum an Eigenengagement wird zur gesetzlichen Voraussetzung für den vollen Leistungsbezug gemacht.

Wer als Erwerbsfähiger nicht einmal Arbeit für 100 Euro monatlich bzw. 1.200 Euro jährlich nachweist, nutzt offensichtlich seine Möglichkeiten nicht und hat deshalb nur einen um 30 Prozent reduzierten Anspruch auf den Regelunterhalt, wie es der ersten Sanktionsstufe des SGB II entspricht, zurzeit also um etwa 150 Euro monatlich.

Die Differenz ist nun nicht mehr Strafe für Fehlverhalten sondern Belohnung für einen ersten Nachweis der Solidarität.

Motivation zur Arbeitsaufnahme ist auch ohne Verwaltungsakt und sofort gegeben.

100 Euro monatlich zu erwirtschaften überfordert niemanden. Das sind nur 3 Stunden wöchentlich je 16 Euro. Selbst eine Alleinerziehende kann für ein paar Stunden ein anderes Kind mit betreuen. Da es natürlich möglich ist, dass jemand in einem Monat wegen Krankheit wirklich nicht arbeiten kann, gibt es einen Jahresausgleich. Entscheidend sind also 1.200 Euro Mindesteinkommen im ganzen Jahr. Und das kann jeder, der nicht chronisch krank ist. Derartige Jobs sind auch leicht zu finden. Es können Aushilfejobs in der Wirtschaft sein. Vielfältige Möglichkeiten bieten haushaltsnahe Dienstleistungen in Haus und Garten oder handwerkliche Leistungen. Es kann auch eine Ausbildung für einen anspruchsvolleren Beruf sein. Weil von den Hartz-IV-Empfängern nach Schätzungen von Fachleuten etwa zwei Millionen schwarzarbeiten, müssten die meisten nur einen kleinen Teil ihrer Schwarzarbeit anmelden. Hilfreich könnte eine Entbürokratisierung des Kleingewerbes sein, weil kleine einfache Arbeiten oft am besten in Selbständigkeit und aus eigenem Antrieb zu organisieren sind. Dennoch könnten manche auch so geringfügige Arbeit nicht finden. Um das aufzufangen gilt:

Die Jobzentren bieten Erwerbsfähigen auch entsprechende Teilzeitarbeitsangebote bei Kommunen, Unternehmen oder in Ausbildungsstellen an.

Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Beschäftigungswirkung tritt daher meist schon im Voraus ein.

Hauptziel bleibt, Arbeit am ersten Markt zu schaffen.

Erhöhung der Leistungsanreize für Geringverdiener

Nach der pauschalen Erstattung der 100 Euro möglicher Werbekosten beträgt der Gewinn für „Hilfebedürftige“ von 100 bis 400 Euro je Monat nun 40 Prozent des Mehrverdienstes, von 400 bis 1.000 Euro dann noch 20 Prozent, darüber durchgängig 10 Prozent.

Abbildung 7a zeigt die Veränderung zwischen Bürgergeld 2023 (dunkelgrün) und dem Aktivierenden Bürgergeld (hellblau). Wer sich nicht bewegt, verliert 150 Euro (lila Pfeil nach unten). Wer einen Job von 100 Euro annimmt, hat so viel wie heute.

Die ersten 100 Euro monatlich bringen 250 Euro zusätzliches Haushaltseinkommen.

Mit Arbeit für 400 Euro monatlich hat man 380 Euro mehr als ohne Arbeit. Bisher waren das 160. Abzüglich Werbekosten wären es 280 Euro statt bisher 60, das Vierfache.

Über 1.000 Euro brutto ist der Zugewinn zwar nur noch bescheiden. Der Mitnahmeeffekt wäre sonst zu groß gewesen. Verluste gegenüber Bürgergeld 2023 aber gibt es nicht.

Betrachten wir die Rahmenbedingungen für eine Familie mit zwei Kindern in Abbildung 7f Arbeiten beide Eltern, fällt die Werbekostenpauschale von 100 Euro zweimal an. Weil wir den Eltern nicht vorschreiben sollten, wie sie ihre Erwerbstätigkeit untereinander aufteilen, verdoppeln sich nun die Zuverdienstgrenzen unabhängig von der Erwerbstätigkeit. Zudem erweitert sich die 400-Euro-Zuverdienst-Spanne um 50 Euro je Kind.

Nimmt weder sie noch er irgendeine Arbeit an, hat die Familie 290 Euro weniger als mit Bürgergeld 2023 (lila Pfeil nach unten). Erzielt nur einer von beiden ein Bruttoeinkommen von 200 Euro monatlich, haben sie so viel wie heute.

Mit Arbeit für 200 Euro monatlich hat die Familie dann 390 Euro mehr als ohne Arbeit. Bisher waren es 120 Euro.

Mit 900 Euro monatlich hat sie 660 Euro mehr als ohne Arbeit. Bisher waren das 270.

Hatten Familien bisher schon 1.500 Euro bis 3.500 Bruttoeinkommen, so erhöht sich ihr verfügbares Einkommen um bis zu 300 Euro (orange Pfeile).

Für diesen Schritt sollten allerdings die finanziellen Lasten zwischen Bund und Kommunen neu geordnet werden, damit von den fiskalischen Ersparnissen beide Seiten partizipieren.

Auch muss Kleinselbständigkeit von bürokritischen Hemmnissen befreit werden.

Zur Vorbereitung des Aktivierenden Bürgergeldes sollte allerdings das Arbeitslosengeld I auch novelliert werden:

Dynamisches Arbeitslosengeld I

Nach seiner bisherigen Konzeption zielt das Arbeitslosengeld I darauf ab,  nach Verlust eines Arbeitsplatzes eine Wartezeit zu überbrücken, um in absehbarer Zeit auf dem Arbeitsmarkt eine angemessen bezahlte neue Ganztagsarbeit zu erhalten. Dass diese Erwartung schon 1992 ein Trugschluss war, zeigte sich spätestens ab 1992 (Abb. 1). Dieser Fehler darf nicht wiederholt werden.

Angesichts des auf uns zu kommenden Strukturwandels können wir weder davon ausgehen, dass der Staat die geeigneten Arbeitsplätze für uns findet noch dass diese gleich unseren Einkommenserwartungen entsprechen.

Es kommt darauf an, die Kreativität aller Beteiligten zu wecken.

Dazu muss es sich lohnen, auch schon während des Bezuges von Arbeitslosengeld I Arbeit aufzunehmen, selbst wenn diese für sich allein nicht annähernd existenzsichernd ist. Aus jeder zusätzlichen Erwerbstätigkeit kann sich ein neuer Arbeitsplatz oder sogar ein neues Unternehmen entwickeln. Wir sollten also ergänzende Arbeit fördern und dazu schon die Zeit nutzen, in der unsere Solidargemeinschaft zur Absicherung Arbeitslosengeld I zahlt. Um diesen Handlungsspielraum zu vergrößern, kann das Arbeitslosengeld I am Anfang sogar höher sein als bisher, sollte später aber sinken, weil es durch ergänzende Erwerbseinkommen aufgestockt wird, sobald die angebotenen Chancen genutzt werden. Daraus ergibt sich folgender Vorschlag für eine Novelle des SGB III:

Abbildung 8a verdeutlicht die damit angestoßene Aktivierung des Arbeitsmarktes am Beispiel einer alleinstehenden Bankkauffrau mit einem früheren Einkommen von brutto 3.000 Euro = 1.890 Euro netto im Monat (grün gestrichelte Linie), deren Filiale geschlossen wurde. Sie weiß, dass der zunächst großzügige Zuschuss von 1.512 Euro nach vier Monaten auf 1.134,  und nach acht Monaten auf 756 Euro monatlich sinkt und nach einem Jahr komplett entfällt.

Abwarten ist also keine Option. Bietet ihr das Jobzentrum nun Arbeit mit brutto 2.000 Euro monatlich an oder findet sie das selbst, so ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie diese Gelegenheit nutzt. Zwar liegt das Nettoerwerbseinkommen 25 % unter ihrem früheren. Es wird aber aufgestockt auf 1.890 netto, im neunten Monat noch auf 1.720 Euro bis nach einem Jahr die Unterstützung entfällt und nur der eigene Nettoverdienst von 1.400 Euro bleibt (blaue Pfeile) mit gute Aussichten zur Weiterentwicklung. Bisher wäre ALG I bei 15 Wochenstunden entfallen: Sie hätte in der Hoffnung auf bessere Angebote ein Jahr lang gewartet. In diesem Beispiel führt die großzügige aber befristete Aufstockung des neuen Erwerbseinkommens sogar zu einer fiskalischen Ersparnis von rund 8.000 Euro. Das Wichtigste aber.

Die Beteiligten bleiben immer aktiv:

Findet sie kurzfristig keine Vollzeitaufgabe, wird sie zunächst auch einen Minijob von 500 Euro akzeptieren. Im den ersten vier Monaten sinkt ihr verfügbares Einkommen dabei nicht. Im neunten Monat Jahr fällt es 1.290 Euro (gelber Pfeil).  Ihre Optionen:

Sie findet nun Arbeit z.B. für 2.000 Euro brutto und entgeht damit der Abhängikeit vom Jobzentrum.

Alternativ könnte sie als Hilfebedürftige Bürgergeldzuschuss beantragen (graue Fläche). Für Unterhalt und Wohnen hätte sie dann monatlich 1.340 Euro (grauer Kreis). 

Das Dynamische Arbeitlosengeld I hat also eine doppelte Wirkung:

Es lohnt sich, nach Jobverlust auch Aufgaben mit geringerer Bezahlung zu übernehmen und damit künftige Aufstiegschancen zu eröffnen.

Selbst wer keine Aussicht hat, in Jahresfrist einen auskömmlichen Job zu finden, wird monatlich mindestens 100 Euro brutto erwirtschaften und damit auch nach einem Jahr mit Aktivierendem Bürgergeld nie unter das Existenzminimum fallen.

       Nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes I sollte jeder mindestens eine kleine Erwerbmöglichkeit entdeckt und damit seine Startchancen im Grundsicherungssystem erheblich verbessert haben. 

Das Dynamische Arbeitslosengeld I sollte daher mindestens 6 Monate vor dem Aktivierenden Bürgergeld eingeführt werden.

Der Verlust eines Arbeitsplatzes wird als Teil eines ökonomischen von allen gemeinsam zu meisternden Umwandlungsprozesses behandelt.

Für diese Neuordnung wirtschaftlicher Zusammenarbeit wird jeder gebraucht.

Jeder, der sich daran beteiligt, kann stolz auf seine Leistung sein.

Denn jeder Versuch – auch ein misslungener – ist ein Teil der Lösungssuche.

–    Wer seinen Arbeitsplatz verliert, wird nicht Gegenstand staatlicher Fürsorge und  Bevormundung.

–    Er bleibt selbst Handelnder.

–    Nicht Zwang sondern eigener Antrieb bewegt zu Engagement.

Erwartete Effekte für Arbeitsmarkt und Fiskus

Was ist als Folge dieser veränderten Situation zu erwarten? Abbildung 9 zeigt das Ergebnis der Modellrechnung: Die Minderausgaben für Haushalte ohne Erwerbseinkommen gegenüber Mehrausgaben für Haushalte mit Erwerbseinkommen überwiegen.

In der kurzen Frist ist zu erwarten, dass gut eine Million bisher untätiger Haushalte  irgendeine Beschäftigung aufnimmt (lila Pfeil).

Der Umfang der Arbeitsaufnahme hängt von der Motivation und Leistungsfähigkeit der Betroffenen ab sowie von der Bereitschaft der Unternehmen und Haushalte, das neue Arbeitsangebot zu nutzen. Es wir Zuwachs in allen drei Einkommensgruppen 1-500  Euro (blau), 500-1.000 Euro (dunkelgrün) und über 1.000 Euro (hellgrün) führen (Die statistische Gliederung der BA wurde hier vereinfacht).

Der Fiskus profitiert: Lohnersatzzahlungen nehmen ab, Lohnergänzungszahlungen nehmen zu. Dank zusätzlicher Beschäftigung werden zusätzliche Beiträge zu Sozialversicherungen gezahlt.

Per Saldo ergibt sich schon in der kurzen Frist eine fiskalische Ersparnis von über 15 Milliarden Euro jährlich.

Diese Entwicklung würde sich in mittlerer Frist fortsetzen. Die Zahl der Haushalte ohne Erwerbseinkommen sinkt noch um weitere 400.000, der Umfang  der Beschäftigung nimmt noch etwas zu und der fiskalische Gewinn stiege auf insgesamt über 24 Milliarden Euro jährlich. Schließlich würden wir uns einem neuen, wenn auch geringeren Unterbeschäftigungsgleichgewicht nähern.

Wir tun allerdings gut daran, einen solchen Entwicklungsstillstand nicht abzuwarten, sondern sollten uns möglichst bald mit Verbesserungsmöglichkeiten befassen.

–    Angebot und Nachfrage finden rascher zueinander.

–    Arbeitgeber schaffen neue Arbeitsplätze zu Konditionen, mit denen ihre Unternehmen neue Märkte erschließen können.

–    Arbeitnehmer akzeptieren Angebote schneller oder werden Kleinselbständige.

Der Verlust eines Arbeitsplatzes wird als Teil eines ökonomischen von allen gemeinsam zu meisternden Umwandlungsprozesses behandelt.

Für diese Neuordnung wirtschaftlicher Zusammenarbeit wird jeder gebraucht.

Jeder, der sich daran beteiligt, kann stolz auf seine Leistung sein.

Denn jeder Versuch – auch ein misslungener – ist ein Teil der Lösungssuche.

–    Wer seinen Arbeitsplatz verliert, wird nicht Gegenstand staatlicher Fürsorge und  Bevormundung.

–    Er bleibt selbst Handelnder.

–    Nicht Zwang sondern eigener Antrieb bewegt zu Engagement.

Politische Wirkungen

Gut eine Million Haushalte mit eigenem Erwerbseinkommen werden dankbar sein für die späte Anerkennung ihrer Leistungen.

In vielen Haushalten, in denen nach längerer Zeit wieder legal gearbeitet wird, mag das zunächst als lästig erscheinen. Einige werden sich bewusst werden, dass nun auch Rentenansprüche entstehen. Entscheidend aber ist, was sich in den Köpfen bewegt. Sie hatten sich an „das Geld vom Amt“ gewöhnt. Legale Arbeit brachte wenig Gewinn.

Nun erfahren sie, dass sich Arbeitseinsatz wenigstens bei kleinen Leistungen lohnt. Das macht Hoffnung und Mut.

Aber aus anderen Haushalten ohne bisherige Erwerbseinkommen ist Protest zu erwarten. Das wird ein Echo mindestens bei der Linken und bei den Wohlfahrtsverbänden finden. Sie werden das Bundesverfassungsgericht anrufen. Rasch sollte Klarheit geschaffen werden. Der Sachverständigenrat hat 2006 die Argumentation dazu aufgezeigt. Mit Aktivierendem Bürgergeld wird zudem die Forderung des Urteils vom 5.11.19 erfüllt: Unterhaltskürzungen sollten auch real zu Beschäftigung führen.

Je mehr es also gelingt, durch Dynamisches Arbeitslosengeld I, neue Kleinselbständigkeit und kommunale Arbeitsgelegenheiten mindestens kleine Erwerbseinkommen zu erreichen, desto positiver wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ausfallen und damit den Weg für weitere Reformschritte frei geben.

Die meisten Menschen sind nicht abhängig von Transferzahlungen. Sie werden die Forderung nach einem ökonomischen Mindestbeitrag der Leistungsbezieher begrüßen. Sie werden die Veränderungen beobachten.

–    Einige werden überrascht sein, dass bisher Untätige plötzlich aktiv nach Arbeit suchen.

–    Dass mit kommunalen Jobs verkommene Schulräume unter fachkundiger Aufsicht frisch

     gestrichen werden, dürften sie mit Freude zur Kenntnis nehmen.

–    Viele, die „Hartzler“ als „Schmarotzer“ betrachteten, werden begreifen, dass auch diese Menschen der ökonomischen Motivation bedürfen

–    Andere werden darüber nachdenken, ob sie nicht dem einen oder anderen ein kleines Beschäftigungsangebot in ihrem Haushalt oder m Betrieb machen wollen. Entscheiden ist:

Das Grundprinzip, dass Solidarität auf Gegenseitigkeit beruht und die Gesellschaft auch von sozial Schwachen eine Gegenleistung erwarten kann, wird von fast allen akzeptiert werden.

Kritik jedoch wird es geben; denn die Ergebnisse sind unzureichend.

–    Es gibt noch immer über eine Million Haushalte ohne Zugang zum Arbeitsmarkt.

–    Die Mindestleistung von 100 Euro brutto gilt vielen als lächerliche Unterforderung. 

–    Mehrleistung im Bereich zwischen 500 und 2.000 Euro Bruttoeinkommen lohnt immer noch nicht.

Die als Entwicklungsmöglichkeiten beschriebenen Stufen 2 – 4 zeigen Optionen auf, über die erst zu gegebener Zeit entschieden werden kann.

                                 

Die Mehrzahl der Bundesbürger wird es als lächerlich empfinden, dass man beim Aktivierenden Bürgergeld nur Leistungen für 100 Euro monatlich einfordert. Da von Anfang an erklärt wurde, dass es sich nur um einen ersten Schritt handelte, kann man dieser Kritik kurzfristig Rechnung tragen. Die Beweislastumkehr wird erweitert:

Im ersten Reformschritt wäre dies riskant gewesen. Einerseits konnte man nicht sicher sein, dass die Kommunen die benötigten Arbeitsgelegenheiten in der erforderlichen Zahl und Differenzierung tatsächlich bereitstellten, und der drohende Einkommensverlust von 300 Euro hätte zu Protesten der Sozialpolitiker geführt. Beides hätte die Aktivierung diskreditieren können. Nachdem aber schon die Hälfte der bisher inaktiven Bürgergeld-Haushalte erste Erwerbstätigkeit aufgenommen hat und zugleich das Angebot kommunaler Arbeit perfektioniert wurde, dürften solche Proteste kaum mehr Widerhall finden. Auch das Bundesverfassungsgericht wird es akzeptieren, sobald der erwartete Beschäftigungseffekt wirklich eintritt. Aber das muss man eben abwarten.

Das Regeleinkommen zuzüglich 100 Euro Werbekostenpauschale erhält man in Stufe 2 erst bei 200 Euro Bruttoeinkommen. Dafür bleiben von 200 Euro bis 500 Euro 60 % des Nettoeinkommens als tatsächlicher Gewinn statt bisher 40 %, danach werden es 40 statt 30 % bis 1.000 Euro, dann 10 % statt bisher 5 %. Abb. 11a zeigt die Wirkung für Alleinstehende:

Unter 400 Euro Bruttoeinkommen hat man allerdings weniger als in der ersten Stufe. Wer von seiner Schwarzarbeit bisher nur 100 Euro angemeldet hat, wird jetzt mehr davon legalisieren. Wer wirklich nur so wenig arbeitete, wird seine Leistung erhöhen müssen (rote Pfeile nach rechts) und dies auch tun, ohne dass das Jobzentrum ihn dazu antreiben müsste.

Die Wirkungen für Familien sind ähnlich

Während für den ersten Einstieg zwar niemand mehr auf die Aufforderungen der Jobcenter warten muss, um sich zu bewerben, und sich auch alle so verhalten werden, dass sie Jobs auch bekommen – die ökonomische Motivation reicht völlig – ist das bei Leistungssteigerungen über 500 Euro hinaus kaum der Fall. Das beste Wirtschaftsergebnis erzielt ein Alleinstehender mit 500 Euro legaler Arbeit und zusätzlich 1.000 Euro Schwarzarbeit. Damit kommt er dann (Abb. 11a: S, grau gepunktete Linie) auf 1.360 Euro Transfereinkommen zuzüglich ca. 720 Euro bar auf die Hand = 2.080 Euro. Ausschließlich sozialversicherungspflichtige Arbeit hätte ihm 1.500 Euro gebracht. Die Jobzentren müssen ihre Kunden also nach wie vor dazu drängen, entgegen eigenem wirtschaftlichem Interesse auf legalem Wege tatsächlich „alle Anstrengungen zu unternehmen, um aus der Hilfebedürftigkeit herauszukommen“. Für Alleinstehende lohnen Mehrleistungen erst wieder über 2.300 Euro Bruttoeinkommen, für Familien erst über brutto 4.600 Euro Gesamteinkommen. Ergebnis der Modellrechnung für die kurze Frist:

Je mehr Arbeit die Hilfebedürftigen aufnehmen, desto mehr stellt sich die Frage: Gibt es überhaupt so viel Arbeitsnachfrage? Klar ist, dass sämtliche heute in der Schattenwirtschaft geleistete Arbeit sich in legale umwandeln lässt. Aber neue Arbeitsnachfrage entsteht erst bei einem über einen längeren Zeitraum hinweg gut motivierten Arbeitsangebot zu hinreichend niedrigem Preis. Dann denken potenzielle Arbeitgeber darüber nach, ob sie sich davon Vorteile versprechen können und richten sich darauf ein. Dass wir diese Arbeit zunächst nicht kennen, darf nicht wundern. Wir haben eine Situation geschaffen, in der sie nicht existieren konnte, weil sie nicht lohnte. Um den Prozess der Erneuerung der Sozialen Marktwirtschaft zu beschleunigen, sollten die Jobzentren dafür werben.  Hier einige Beispiele

Versicherung gegen Unterbeschäftigung

Das Aktivierende Bürgergeld ist Antwort auf die Herausforderungen des technischen Fortschritts und der Globalisierung, in deren Folge Menschen auch bei Einsatz ihrer Fähigkeiten in vielen Fällen oft nicht von dem Lohn leben können, der sich am Markt bildet. Mit Stufe 3 wird es aber praktisch keine Arbeitslosigkeit mehr geben, weil in jedem Haushalt wenigstens ein wenig erwirtschaftet wird.

Man könnte das Bürgergeld als negative Einkommensteuer definieren. So hatte es Joachim Mitschke 1985 erstmals in der Tradition Milton Friedmans konzipiert. Das gleiche inhaltliche Ziel lässt sich aber auch durch eine Versicherungsleistung organisieren und auf diese Weise ein ganz anderes Problem der Globalisierung lösen:

Mit der vorgesehenen Stützung der unteren Einkommen sind wir einer der attraktivsten Sozialstaaten der Welt. Wir sollten ihn nicht leichtfertig denen öffnen, die zu seiner Finanzierung nichts beigetragen haben. Bisher kann eine Nigerianerin nirgendwo vier Kinder so sicher und umsorgt aufziehen wie bei uns und selbst eine 13-köpfige Familie aus Anatolien samt zur Versorgung aufgenommenem Adoptivkind kann Anspruch auf Bürgergeld anmelden. Ist das Missbrauch? Nein: Recht! Wenn wir in gleicher Lage wären und unsere Nachbarländer hätten ähnliche Gesetze, würden wir uns wahrscheinlich auch so verhalten.

Solange das Bürgergeld eine sozialverpflichtete Umverteilung der in der Bundesrepublik lebenden Menschen ist, wird es von allen in Anspruch genommen werden können. Hier muss eine klare juristisch nicht anfechtbare Abgrenzung erfolgen. Und diese Regelung sollte ausschließlich in der Kompetenz unseres Staates liegen und damit von Entscheidungen auf europäischer Ebene unabhängig sein. Wie kann das geschehen?

Weil wir natürlich möchten, dass auch unsere Partner und Kinder in die soziale Sicherung einbezogen werden, ist die Bürgergeldversicherung eine Familienversicherung wie heute schon die Kranken- oder Rentenversicherung. Kinder sind damit bei Ihren Eltern versichert und haben beim Berufseinstieg sofort die Chance einen Job zu finden, von dem sie leben können.

Wer noch immer ohne Erwerbseinkommen auf dem Arbeitsmarkt ist, ist entweder in kommunaler Beschäftigung oder in der Schattenwirtschaft oder hat andere Einkünfte und ist in Wahrheit gar nicht hilfebedürftig. In jedem Falle ist dies Stress oder Einkommensverlust.

Bedarfsgemeinschaften mit einem Bruttoeinkommen von 200 bis 500 Euro monatlich je Erwerbsperson haben zwar stets mehr als das Existenzminimum und z.T. auch mehr als unter Hartz IV. Ihre Reaktion dürfte ambivalent sein: Einerseits spüren sie, dass sich Wege aus der Stagnation eröffnen. Andererseits werden viele das als Stress erleben, die sich an das arbeitsfreie Geld vom Amt gewöhnt hatten.

Die größte Gruppe der Hilfebedürftigen mit mehr als 500 Euro je Erwerbsperson hat erstmals erlebt, dass sich Arbeit lohnt. Diese Haushalte verfügen über deutlich mehr als in 2023 und mit Stufe 2 hat sich ihre Lage noch ein weiteres Mal verbessert.

Aber 38 Millionen Haushalte sind nicht unmittelbar betroffen von Hartz IV:

Während die ersten beiden Stufen relativ knapp hintereinander folgen könnten, erzwingen die weiteren stärkere Anpassung des Marktes. Das gilt für Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage gleichermaßen. Um dafür einen sanften Druck zu erzeugen kann es sinnvoll sein, den nächsten Schritt mit jährlich anzupassenden Parametern in Zwischenstufen aufzuteilen:

In der dritten Stufe werden die Leistungsanreize noch einmal deutlich erhöht. Das ist natürlich nur möglich, wenn auch das ohne Arbeit verfügbare Einkommen weiter gesenkt wird: Das Modell entspricht nun weitgehend dem Konzept der Aktivierenden Sozialhilfe des ifo-Instituts aus 2006 von Hans-Werner Sinn. Vom Verfassungsgericht dürfte zu diesem Zeitpunkt endgültig geklärt worden sein, dass wie schon vom Sachverständigenrat behauptet, die Einbeziehung der Bürger in das Wirtschaftsleben dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes besser Rechnung trägt als sie mit existenzsichernden Lohnersatzzahlungen ruhig zu stellen. In Stufe 3 gilt daher:

Wer bisher jedoch nicht mehr als 1.000 Euro monatlich erwirtschaftete, verliert nun allerdings etwas (Abb. 12a, lila Pfeile nach unten). Überfordert wird dabei niemand: Mit nur 300 Euro Bruttoeinkommen im Monat bzw. 4.800 Euro im Jahr erreicht man das Existenzminimum. Das sind nur 5 Stunden wöchentlich bei 15 Euro Stundenlohn. Bei mehr als 1.500 Euro Bruttoeinkommen gewinnt man jedoch (orange Pfeile nach oben). Im Übrigen gilt:

Von den wenigen, die jetzt noch ohne Arbeit sind, dürften die meisten übrigens Dynamisches Arbeitslosengeld I beziehen, weil die Lücken zwischen einem und dem nächsten Job kürzer werden.

In den ersten beiden Stufen ging es darum, möglichst allen Bedürftigen überhaupt einen verlässlichen Zugang zum Arbeitsmarkt zu sichern. Bei denen, die abseits standen, wurde dabei bisher in Kauf genommen, dass der Arbeitsumfang noch recht bescheiden war. Wir konnten so davon ausgehen, dass dafür hinreichende Nachfrage gegeben war.

Mit der dritten Stufe soll der Umfang der geforderten Leistungen ausgeweitet werden. Dabei wird es nicht reichen, sich auf die Motivation des Arbeitsangebotes zu verlassen. Jeder Arbeitgeber muss die geschaffenen Waren und Dienstleistungen auch zu einem kostendeckenden Preis anbieten können. Jeder Haushalt wird eine Dienstleistung nur in Anspruch nehmen, wenn der Wert der gewonnenen Freizeit oder ein damit mögliches Zusatzeinkommen höher scheint als der zu zahlende Preis.

Der Anhang untersucht unsere Handlungsspielräume anhand der Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes von 1993 bis 2013. Ergebnis: Zwar werden die meisten Menschen deutlich mehr als den Mindestlohn erwirtschaften können; aber die zusätzliche Nachfrage nach Arbeit dürfte im Bereich von 5-15 Euro Stundenlohn zehnmal so hoch sein wie im Bereich von 12-20 Euro. Wenn wir also den bisher geringfügig Beschäftigten eine rasch zu realisierende Chance auf einen Vollzeitjob geben wollen, kann man geringere Löhne nicht mehr auf Ausnahmefälle beschränken. In der dritten Stufe gilt darum:

Nach den vorangegangenen Reformstufe 2 dürfte dies von der Öffentlichkeit akzeptiert werden. An einigen Beispielen wird man das verdeutlichen können:

Fall 1: Eine verheiratete Ärztin möchte nach der Geburt ihres zweiten Kindes gerne wieder ihrem Beruf nachgehen. In der Schwangerschaftsvorbereitung hat sie eine andere Mutter kennengelernt, die bereit wäre, die drei Kinder gemeinsam in ihrem Hause aufzuziehen. Als junge Ärztin erhält sie netto 2.000 Euro. Sie hat sich überlegt, sie wäre bereit, 1.400 Euro dafür aufzuwenden. Ihr bleibt dann zwar nicht viel Zugewinn übrig; aber es ist für sie die einzige Möglichkeit, sich beruflich weiterzuentwickeln und mehr Verantwortung übernehmen zu können. Das Hauptzollamt müsste es verbieten: Zwar hätte die andere Frau damit 1.200 brutto und mit Kindergeld und Liberalem Bürgergeld Stufe 3 monatlich 1.400 Euro netto. Aber der Stundenlohn läge nahe 7 Euro und damit weit unter dem zulässigen Mindestlohn.

Fall 2: Eine alte Dame mit 1.600 Euro Rente möchte nicht ins Altersheim, kommt aber allein nicht mehr zurecht. Sie kann sich vorstellen, für eine Halbtagsbetreuung 600 Euro, also 8 Euro/ Stunde zu zahlen. Eine Bekannte, 55 Jahre, wäre bereit dazu. Sie hatte ihren Job verloren und sieht keine Aussicht auf Neuanstellung, nachdem das Arbeitslosengeld 1 ausgelaufen ist und erhält bisher 1.000 Euro Rente. Mit dann 1.600 Euro hätte sie beim Aktivierenden Bürgergeld Stufe 3 (Abb. 12a) ein Nettoeinkommen von 1.500 Euro. Aber ein entsprechender Vertrag würde gegen das Mindestlohngebot verstoßen und wäre damit unzulässig. Der Verwaltungswirtschaftler muss dies untersagen und schickt die Dame ins Heim. Ihr Einkommen würde als Eigenanteil genügen. Die restlichen Kosten wären zu Lasten der Allgemeinheit aus der Pflegekasse zu bestreiten. Dabei gibt es doch gar keinen Grund, warum die beiden Frauen sich nicht in dieser Weise einigen dürften:

Fall 3: Die Stadt Mansfeld-Südharz hat seit der Wende 25 % seiner Einwohner verloren und noch immer eine Arbeitslosenquote von fast 10 %. Da hat ein pfiffiger Unternehmer die Idee, traditionelle Korbmöbel herzustellen und sie online bundesweit zu vertreiben. Die Fertigung ist sehr arbeitsintensiv. Bei 13 Euro Mindestlohn, wie er Korbflechtern in Köln gezahlt wird, wären seine Möbel nicht konkurrenzfähig. Startet er nun aber mit 7 Euro Stundenlohn, könnte er sie preiswert überallhin absetzen. Für seine Mitarbeiter wäre das gar kein Problem. Bei 1.200 Euro Bruttolohn hätten sie in Stufe 3 des Liberalen Bürgergeldes als Alleinstehende 1.450 Euro netto. Wenn sie womöglich ihr Gemüse aus dem elterlichen Garten beziehen, kann das sogar ein recht akzeptables Einkommen sein. Jedenfalls wäre ihr Lebensstandard wesentlich höher, als wenn sie mangels örtlicher Arbeit in eine Großstadt ziehen und dort bei etwas höherem Lohn sehr hohe Mieten zahlen müssten. 

Fall 4: Ein junger Ingenieur will ein neues Gerät entwickeln, von dem er sich großen Nutzen verspricht. Er schätzt, dass er zur Marktreife ein ganzes Jahr lang einen Mitstreiter braucht. Er kennt auch einen geeigneten jungen Mann, der von dem Projekt überzeugt ist. In einem etablierten Unternehmen könnte der in dieser Zeit allerdings ein Gehalt von 40.000 Euro erwarten. Mit der Aussicht im Erfolgsfall später wesentlich mehr zu verdienen, ist er bereit, ein Jahr lang für 20.000 Euro mitzumachen. Das wären aber nur 10 Euro je Stunde. Soviel sowie den Arbeitgeber-Anteil zu Sozialversicherungen könnte der Ingenieur grade noch bereitstellen. Für die junge Familie wäre es aber ausreichend. Mit Aktivierendem Bürgergeld Stufe 3 hätte sie 2.950 Euro monatlich. Soll das Zollamt den Vertrag untersagen, weil er gegen das Mindestlohngebot verstößt und ihn auffordern gefälligst zu warten, bis ihm vielleicht ein staatlicher Wagniskredit gewährt wird? Beiden Seiten schien es die bestmögliche Entscheidung zu sein. Ob das Projekt ein Erfolg wird, lässt sich vorab nicht sagen. Vielleicht bekommen sie ja nach einem Jahr den gewünschten Kredit.

Im Fall 1 kann die Kinderbetreuerin vielleicht ein oder zwei weitere Kinder umsorgen und dabei mehr als den Mindestlohn erzielen. Der Altenbetreuerin aus Fall 2 gelingt es vielleicht, eine Alten-WG zu organisieren und dabei deutlich mehr zu verdienen. Falls die Korbmöbel aus Fall 3 ein Erfolg werden, werden die Preise erhöht und bessere Löhne gezahlt. Der Ingenieur aus Fall 4 wird im Erfolgsfalle den Lohn für seinen Mitstreiter mehr als verdoppeln. Andernfalls haben beide viel gelernt und müssen einen neuen Anfang suchen.

Spätestens in der dritten Stufe werden wir gesellschaftliche Zusammenhänge darstellen müssen und dann auch verstanden werden:

–    Technischer Fortschritt und Globalisierung drücken durch Konkurrenz von Maschinen und ausländischer Arbeit die Bruttolöhne, die sich bei uns am Markt im Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage ergeben.

–    In der Folge können viele Erwerbstätige bei uns davon nicht angemessen leben.

Deshalb zerbricht das Versprechen der Sozialen Marktwirtschaft, dass jeder bei Einsatz seiner Fähigkeiten vom Marktlohn einen anerkannten Platz in unserer Gesellschaft findet.

Das hat zur Folge:

Linke werden weiterhin kritisieren, dass Menschen so unter Druck gesetzt werden, dass sie arbeiten müssen. Weil nun aber fast alle in irgendeiner Form im Erwerbsleben stehen und Erfolge damit erleben, werden sie damit wenig Widerhall finden.

Hilfebedürftige mit Einkommen bis 800 Euro werden kleine Nettoverluste hinnehmen müssen. Soweit sie sich nicht engagieren, werden sie enttäuscht sein. Aber dafür werden sie nun von den Jobzentren kaum noch bedrängt, sich vermehrt um bessere Arbeit zu bemühen. Das tun sie jetzt aus eigenem Antrieb und die Agentur für Arbeit erleben sie nun nicht mehr als Kontrollorgan sondern als echten Dienstleister. Ein anderer Teil der Betroffenen wird sich gestärkt fühlen durch die Anerkennung. Die Senkung der Transferleistungen wird entweder durch höhere Leistungen oder höhere Löhne ausgeglichen, weil die Nachfrage gewachsen ist Die Reaktion dieser gut einer Million Haushalte wird also nicht einheitlich sein.

Die obersten gut zwei Millionen betroffener Haushalte partizipieren durch die erneute leichte Anhebung der Transfers. Sie erleben zugleich wachsende Anerkennung ihrer Leistungen mit entsprechenden Lohnsteigerungen durch wachsende Löhne. Zudem ist der Nettogewinn von Mehrarbeit gewachsen und damit ihre Bereitschaft zu Leistungssteigerungen.

Entscheidende Voraussetzung für den Erfolg dieser Phase wird sei, Zusammenhänge des Marktes begreifbar zu machen und Sie anstelle bisheriger Scheinwahrheiten ins öffentliche Bewusstsein zu heben. Dazu haben die ersten drei Stufen des Aktivierenden Bürgergeldes schon genug Anschauungsmaterial geboten:

Aber Kritik wird nun von den Nicht-Hilfebedürftigen kommen. Sie erhalten bisher keine Erleichterungen, wenn sie dank ökonomischer Umbrüche gezwungen sind, geringer bezahlte Arbeit anzunehmen. Sie wagen nicht, Kindern ein Leben zu schenken, weil sie Karriereeinbrüche und gravierende Einkommensverluste fürchten.

Mit jedem Schritt wurden Hilfebedürftige stärker in das Wirtschaftsgeschehen einbezogen. Alle anderen hatten davon zwar auch Vorteile. Aber je weiter dieser Prozess fortschreitet, desto eher werden sich nicht Hilfebedürftige fragen, warum Menschen bei gleicher Arbeit am gleichen Ort über ganz unterschiedliche Nettoeinkommen verfügen. Der alleinstehende Verkäufer mit brutto 1.400 Euro hat netto 1.040 Euro (Abb. 13a, blau), falls er im eigenen Haus lebt, sein Kollege als Mieter für die gleiche Leistung 1.500 Euro netto (rot). Der Familienvater hat als Lagerarbeiter mit brutto 2.000 Euro, wenn er über Eigentum verfügt, netto 2.050 Euro, jedoch 3.100 Euro, wenn er ohne Eigentum ist und seine Hilfebedürftigkeit nachweisen kann. Auf Dauer wird das Empörung auslösen:

Hilfebedürftige sind nun zwar aller Nachweisverpflichtungen vor den Jobzentren entledigt und können ohne Nachteile Vermögen bilden und Erbschaften annehmen. Aber in Stufe 4 verlieren sie als Alleinstehende (Abb.13a orange) bis zu 400 Euro im Monat. Protest ist sicher. Um das Existenzminimum mit Unterhalt und Kosten der Unterkunft in einer Großstadt zu sichern, benötigt der Alleinstehende allerdings nur 1.050 Euro Bruttoeinkommen, also z.B. Halbtagsarbeit bei 13 Euro Stundenlohn (blauer Punkt).

Geringere Einkommen sind nach Durchlaufen der ersten drei Stufen des Bürgergeldes die seltene  Ausnahme: Um Menschen, die nicht mehr erwirtschaften, weil sie mit eigenem Vermögen, kostenlosem Wohnen, Gemüseanbau, Unterstützung durch Freunde oder Schwarzarbeit genug haben oder gar um Kriminelle müssen wir uns mindestens keine ökonomischen Sorgen machen. Wer dann noch nicht versorgt ist, kann sich an die Kommune wenden und seinen Regelbedarf durch eine Arbeitsgelegenheit (orange gepunktete Waagerechte) decken. Für langfristig Kranke oder Erwerbsgeminderte muss es allerdings eine Sonderregelung geben.

 

Für Familien (Abb. 13f) erweitert sich die 90-Prozent-Zugewinnstufe um 100 Euro je Kind.

Zur Existenzsicherung genügt in der Großstadt 1.800 Euro gemeinsames Bruttoeinkommen.

Man wird erwarten, dass sie mehr leisten (rote Pfeile). Sollten sie jedoch keine Möglichkeit sehen, steht die Kommune mit ihrem Angebot von Arbeitsgelegenheiten weiterhin bereit. Da der erste Markt sicher bessere Verdienstmöglichkeiten hergibt, werden sie dort suchen und auch etwas Passendes finden. Ergebnis:

Abbildung 18 fasst die Ergebnisse der Modellrechnung für bisher Hilfebedürftige zusammen.

Dabei beziehen sich die fiskalischen Gewinne stets auf die Veränderung gegenüber der vorigen Stufe.

Ob in Betrieben oder in Privathaushalten: Die Nachfrage nach den nun durchgängig gut motivierten Mitarbeitern wächst. So lange sich von deren Leistung jemand Vorteile erhofft, besteht kaum Gefahr, dass Betriebe sie dauerhaft für Minimallöhne arbeiten lassen könnten. Das verhindert nun der Markt. Diese Arbeitnehmer werden alles daran setzen, dem Arbeitgeber höhere Löhne abzutrotzen, um die mit dem vierten Reformschritt zunächst hingenommenen Einkommenseinbußen auszugleichen. Die bisher nicht Hilfebedürftigen hingegen werden sich gegen jeden Versuch zur Senkung ihrer bisherigen vertraglichen und zunächst ja noch arbeitsrechtlich geschützten Löhne massiv zur Wehr setzen und Gewerkschaften werden sie darin mit Nachdruck unterstützen.

–     Das Prinzip der Bedarfsgemeinschaften ist aufgehoben.

      Ob und wie Menschen zusammenleben, geht den Staat nichts mehr an.

–     Eine Vermögensanrechnung findet nicht mehr statt.

      Der Staat will niemanden benachteiligen, der sparsam lebt und Kapital bildet.

      Für die Behandlung ererbten Vermögens ist nur die Erbschaftssteuer zuständig.

Die finanziellen Entlastungen bei den nach SGB II Hilfebedürftigen addieren sich in der Summe der vier Stufen auf jährlich mehr als 30 Milliarden Euro. Welche ökonomischen Auswirkungen aber haben die Veränderungen für die übrige Gesellschaft?

1.   Übergangsgeld anstelle des bisherigen Arbeitslosengeldes I dürfte jährliche Einsparungen von etwa 10 Milliarden Euro bringen.

2.   Die Übernahme von  Hilfsarbeiten durch Leistungsschwächere erhöht die Produktivität der höher qualifizierten Mitarbeiter und damit deren Einkommen und Steuerzahlungen.

3.   Das Angebot günstigerer haushaltsnaher Dienstleistungen entlastet Erwerbstätige und ermöglicht ihnen, ihre besser bezahlte Haupttätigkeit auszudehnen.

4.   Der Fortfall aller Bedürftigkeitsprüfungen bei der Bundesagentur für Arbeit lässt Einsparungen in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich erwarten.

5.   Stärkeres selbstverantwortliches Handeln bisher „Hilfebedürftiger“ macht staatliche Hilfe in vielen Fällen unnötig. Betroffene lösen ihre Probleme selbst.

6.   Etwa drei Millionen Kinder lernten bisher von ihren Eltern, dass Leistung nicht lohnt. Nun erfahren sie das Gegenteil und dass Lernen sie voranträgt Es wird sicher einige Zeit in Anspruch nehmen, bis dies voll zum Tragen kommt. Aber wenn in der nächsten Generation die Hälfte der betroffenen Jugendlichen ihre Leistungen auch nur um 20 % erhöht, führt es bereits zu einer Steigerung des Bruttoinlandsproduktes um mehr als 250 Milliarden Euro und zu fiskalischen Gewinnen in Höhe von jährlich über 100 Milliarden Euro.

7.   Gesellschaftliche Anerkennung von bisher frustrierten Außenseitern führt zu weniger Kriminalität. Auch über Generationen gewachsene Verhaltensstrukturen lösen sich langsam auf.

8.   Die Neigung zu Schwarzarbeit auch der Leistungsstärkeren dürfte zurückgehen, wenn dies gesellschaftlich nicht mehr akzeptiert wird. Würde auch nur ein Fünftel der Schattenwirtschaft der nicht Hilfebedürftigen in legale Arbeit umgewandelt, führt dies zu staatlichen Mehreinnahmen von etwa 25 Milliarden Euro jährlich.

Die Schätzungen der Wirkungen emotionaler Veränderungen erscheinen natürlich reichlich spekulativ. Aber dass man sie nicht gering achten darf, wurde im Rahmen der Diskussion um die europäische Schuldenkrise deutlich. So dürfte z.B. ein Teil der griechischen Schuldenkrise durch den von Jahrhunderten Osmanischer Unterdrückung bedingt sein, wonach der Staat der Gegner ist und Steuerzahlungen grundsätzlich Geldverschwendung sind, was eine ganz andere Qualität hat als die bei uns nicht ungewöhnlichen Versuche zu „Steuerersparnissen“.

Man sieht daran, wie Verhaltensweisen, die in den Köpfen der Bürger verankert sind, oft weit größere Wirkungen entfalten als dies die unmittelbaren Veränderungen des Transfersystems zunächst  erwarten lassen. Danach ist zu vermuten, dass die tatsächlichen durch den Mentalitätswandel bedingten Veränderungen noch wesentlich stärker ausfallen als hier ansatzweise skizziert. Über alle sozialen Aspekte hinaus wird damit deutlich:

–     Löhne müssen unter Beteiligung der Sozialpartner am Markt gebildet werden.

–     Nur dann ist es möglich, alle Menschen in den Wirtschaftsprozess zu integrieren.

–     Wir wünschen uns zwar höhere Löhne; aber nicht immer werden Marktlöhne uns reichen.

–     Die Sicherung eines „gerechten Lebensunterhalts“ für alle Bürger hingegen ist Aufgabe des Staates.

–     Er kann diese Aufgabe nicht generell an die Arbeitgeber delegieren.

Nicht nur die Arbeitnehmer sondern auch der Staat wegen der resultierenden Sozial- und Steuerabgaben haben Interesse an höheren Löhnen. Zum Ausgleich der oft schwachen Marktmacht der Arbeitnehmer sind die Gewerkschaften gefordert. Aber auch sie haben den vierstufigen Wandlungsprozess des Arbeitsmarktes miterlebt und gesehen, welche positive Wirkung niedrige Löhne unter bestimmten Bedingungen haben können. Die Tarifpartner könnten nach diesen Erfahrungen zu neuen Ergebnissen kommen:

–    Niemand wird mehr als Hilfebedürftiger deklassiert und stigmatisiert.

–    Niemand muss mehr fürchten, aus einem Job in das Milieu der von staatlicher Fürsorge Abhängigen zu fallen.

–    Jeder kann sich als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft fühlen.

Die Leistungsschwächeren haben keinen Grund, sich gegen „die da oben“ zu empören, denn sie treffen immer auf jemanden, der ihre Leistungen zu schätzen weiß.

Leistungsstärkere haben keinen Anlass, auf die Schwächeren hinabzuschauen, denn sie haben erfahren, dass jeder von ihnen irgendeine sinnvolle Aufgabe erfüllt, von der auch sie möglicherweise einmal profitieren können.

–    Kinder aufzuziehen macht mehr Freude und ist nicht mehr wirtschaftliche Bürde.

–    Kaum noch wachsen Kinder in Armut auf.

Es wächst das Gefühl der Solidarität:

Das wichtigste Ergebnis für die nächste Generation wird sein:

Wir können uns heute eine solche Gesellschaft kaum vorstellen; so verschieden ist sie von der jetzigen. Es gibt deshalb keinen Grund, über den Reformprozess in seiner Gesamtheit Beschluss zu fassen. Die angeführten Stufen 2 bis 4 sind nur Optionen. Nach jedem Schritt sind dessen Wirkungen zu überprüfen und ein nächster Schritt darauf abzustimmen.

Je später wir starten, desto mehr Arbeitsmöglichkeiten im Niedriglohnbereich hat die Wirtschaft durch Kapitaleinsatz ersetzt, desto mehr Verbote behindern die Entwicklung des Marktes und desto mühsamer wird der notwendige Reformprozess. Man sollte also damit nicht warten, bis in einer möglichen Depression wie 2005 wachsende Arbeitslosenzahlen zum Handeln zwingen.

Mit höheren Löhnen möchten wir alle an der Steigerung der Produktivität unserer Wirtschaft Teil haben. So sehr technischer Fortschritt, globaler Handel und nun auch künstliche Intelligenz diese Produktivität steigern, so sehr begrenzen sie zugleich mögliche Löhne, weil sie Konkurrenz zu unserer Arbeit schaffen. Diese Zusammenhänge sollen im Folgenden untersucht werden:

Abbildung 21 baut auf den Erhebungen des Sozioökonomischen Panels des DIW Berlin auf. Es zeigt – zunächst für 1993 – in blauen Säulen3 mit grüner Umrandung, wie viele Menschen Bruttolöhne zwischen einem vollen Euro und dem jeweils nächsten verdienten. Hier wurde die nach Angaben der Erwerbstätigen nicht nach Vertrag sondern tatsächlich geleistete Arbeitszeit umgerechnet auf Vollzeitstellen sowie auf Preise von 2017. So erhielten z.B. zwischen 14 Euro und 15 Euro je Stunde 2,32 Millionen Menschen, zwischen 17 und 18 Euro jedoch nur 1,68 Millionen. Oberhalb 14 Euro Bruttolohn und damit über 8 Euro Nettogewinn je Stunde dürfte es kaum unmotivierte Arbeitnehmer geben. Die Zahl der Arbeitsplätze sinkt mit steigenden Löhnen. Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage sind von Transfereinkommen unbeeinflusst und bilden ein Gleichgewicht. Die grüne Kurve fasst es zusammen.

Links der Mitte dürfte die Nachfrage der Arbeitgeber mit wachsenden Gewinnspannen noch weiter steigen (grün gepunktet). Das Angebot der Arbeitnehmer hingegen kann langsam davon abweichen, weil irgendwann Freizeit mehr wert ist als der Stundenlohn. Dies ist als Grenze des fiktiven Marktpotenzials mit gelber Linie grob skizziert. Als fiktiv wird es bezeichnet, weil es so viele Erwerbsfähige gar nicht gibt.

Betrachten wir nun die drastische Veränderung dieses Arbeitsmarktes unter dem Eindruck von Automation und Globalisierung bei gleichzeitiger Absicherung eines Mindestlebensstandards in den folgenden zwölf Jahren in Abbildung 22 zwischen 1993 (grüne Linien) und 2005 (blaue Linien):

Die neuen Bundesländer holten auf. Der Westen erlebte einen Produktionsschub. Die Nachfrage nach Spitzenleistungen im Management, das für weltweite Aktivierung der günstigsten Ressourcen und damit für Entlassungen ebenso wie für Überleben der Firmen zuständig ist, wuchs. Das Gleiche gilt für Fachleute im Ingenieurwesen, die für Qualitätsvorsprünge und neue Produkte Verantwortung tragen. Sie sind die Globalisierungsgewinner (orange Flächen). Leistungen jedoch, die im Ausland preiswerter erbracht, durch Maschinen ersetzt oder durch Rationalisierung eingespart werden können, sanken im Preis. Für einige wurde das durch höheren Maschineneinsatz oder persönliche Qualifizierung aufgefangen, dann gehörten sie zu den Gewinnern mit höheren Stundensätzen (grün zu orange). Für andere hingegen gab es „keine lohnende Arbeit“ mehr. Demotiviert gaben sie auf (lila Pfeile).

Abbildung 23 zeigt die Wirkung von Hartz IV in den ersten drei Jahren von 2005 (blau) bis 2008 violett):

Automation und weltweite Arbeitsteilung schritten weiter voran. Im Bereich der Marktwirtschaft gab es sowohl Gewinner mit wirklich hohen Einkommen (ganz rechts) als auch Aufsteiger (rote Pfeile, hellgrün zu orange). Aber nun wurde ein Teil des Marktpotenzials im Niedriglohnbereich genutzt. Neue Arbeitsplätze zwischen 5 und 15 Euro wurden nicht nur angeboten sondern auch angenommen. Das waren die neuen Geringverdiener.

Zwischen 2005 und 2008 war die Entwicklung vor allem durch die neue Motivation der Erwerbsfähigen angetrieben worden. Zwischen 2008 (Abb. 7, violett) und 2013 (rot) lernten die Arbeitgeber die so entstandenen Möglichkeiten kostengünstigerer Produktion zu nutzen. Zwar kamen einige Ein-Euro-Jobber in normalere Jobs und verdienen damit mehr (grün zu hellgrün) und bei hohen Einkommen gab es weitere Gewinner (grün zu orange). Per Saldo aber traten vor allem Arbeitsplätze zwischen 9 und 13 Euro (hellblau gerastert) an die Stelle von solchen zwischen 14 und 19 Euro (lila) Das waren die Absteiger. Die Kombination aus leicht sinkenden Lohnkosten, weiteren Innovationen und Auslagerung lohnintensiver Produktionsteile bescherte Deutschland wachsende Exportüberschüsse und den Wirtschaftsboom.

Interessant wäre die Wirkung der Mindestlöhne. Die Daten sind aber noch nicht ausgewertet.

Abbildungen 25 und 26 skizzieren unseren künftigen Handlungsspielraum für 2030. Gibt es

keine motivierende Arbeitsmarktreform oder wirkt gar das Verbot unter Mindestlohn zu arbeiten weitgehend (braun), entfallen auch im unteren Bereich Arbeitsplätze (dunkelblau).

Bei dieser vorsichtigen Schätzung wird unterstellt, dass Mindestlöhne weitgehend durch  Akkordarbeit, nicht registrierte Mehrarbeit und selbständige Tätigkeit unterschritten werden. Mittlere Löhne werden dadurch zwar etwas in die Höhe gedrängt, so dass sich die Gleichgewichtslinie etwas mehr krümmt (Abb. 25, braun).

Wird aber volle Motivation auch im Niedriglohn geschaffen (orange Linien) entstehen genügend neue Arbeitsplätze (hellblau gerastert). Selbst geschätzte eine Million Flüchtlinge und zwei Millionen bisher untätiger Hartz-IV-Empfänger könnten dauerhaft integriert werden.

Dabei gibt es auch genug Arbeit für weniger Qualifizierte. So hat z.B. das „Institut Zukunft der Arbeit“ 2005 in einer Studie gezeigt, dass damals bei einem Stundensatz von 13,0 Euro zwar nur 17 % der deutschen Haushalte familienunterstützende Dienstleistungen nutzen würden, bei 5,0 Euro sei das aber von 58 % zu erwarten. Das heißt, wir würden sehr viel mehr Dienstleistungen als heute in Anspruch nehmen, wenn das zu einem geringeren Preis möglich wäre. Und genau das lohnte schon unter Hartz IV bisher nicht: Haushalte konnten so viel nicht zahlen – Erwerbslose waren mit geringerem Lohn nicht zufrieden. Und deshalb können wir uns nicht einmal vorstellen, welche Möglichkeiten sich damit eröffnen.

Auch wenn hier natürlich vieles Spekulation ist, dürfte doch klar sein:

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