Beteiligung der Vermieter an der CO2-Abgabe

Grüne und SPD scheinen blind für marktwirtschaftliche Zusammenhänge. Wir Freie Demokraten dürfen deren Marsch in staatlichen Dirigismus nicht folgen! 

CO2-Steuern sollen zur Vermeidung klimaschädlichen Energieeinsatzes erziehen. Schon nach den Freiburger Thesen der FDP sind Umweltkosten vom Verursacher zu tragen, hier also von den Mietern, die Heiz- und Warmwasser anfordern.

Ein Splitting nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz befreit Mieter je nach Energiestandard des Gebäudes in einem 10-Stufenmodell von 5 – 95 Prozent der Abgabe und reduziert damit den beabsichtigten Klimaschutzeffekt. Wie Splitting bei Fernwärmeversorgung eingesetzt werden soll, ist ungeklärt.

Es verlagert einen Teil der unmittelbaren Verantwortung auf die Vermieter. Wollen diese dem kurzfristig gerecht werden, können sie nur die Temperaturen des Warmwassers und des Heizwassers reduzieren oder ihre Mieter drangsalieren und zu klimafreundlicherem Verhalten auffordern.

Das Splitting bringt nicht Gerechtigkeit: Es stiftet Unfrieden.

Viele Vermieter sehen bisher nicht einmal, wie viel Energie ihre Mieter verbrauchen, weil deren Nebenkosten unmittelbar z.B. mit ihren Stadtwerken abgerechnet werden. Aber nun sollen alle Vermieter monatliche Abschlagszahlungen auf ihren Anteil an der CO2-Steuer ihrer Mieter je nach Wohnungsgröße von einigen Euro monatlich mit Schlusszahlung am Jahresende leisten. Viele werden bestreiten, dass ihr Gebäude richtig eingeordnet ist oder der Warmwasserverbrauch aus dem Splitting nicht korrekt getrennt wurde. Für die zur energetischen Gebäudesanierung notwendigen Investitionen sind solche Beträge ohne Belang, aber:

Splitting verteuert Wohnen durch mehr Bürokratie ohne Wirkung für das Klima.

Natürlich muss die CO2-Abgabe auch Anreize zu Investitionen in bessere Wärmedämmung oder Bereitstellung CO2 sparender Energieversorgung schaffen.

Das muss aber kein Gesetz regeln. Das muss der Wohnungsmarkt leisten.

Die Angabe des Endenergieverbrauches ist Pflichtangabe jeder Immobilienanzeige. Die CO2-Steuer lässt sich hier ergänzen. In der Folge können Vermieter mit gutem Energiestandard höhere Mietpreise durchsetzen und solche mit schlechterem müssen geringere hinnehmen.

Vermieter haben also bereits ein ureigenes Interesse an Energieeffizienz.

Wer glaubt, mit Beteiligung der Vermieter an den Heizkosten werden Mieter entlastet, sieht nur auf das kurzfristige Ergebnis; denn bei jeder Neuvermietung passen Vermieter die Mietpreise nach § 558 ff BGB innerhalb der Kappungsgrenzen an die allgemeine Preisentwicklung an.

Mittelfristig bleibt daher von der Entlastung der Mieter wenig übrig.

Der durch Vermieterbeteiligung nicht ganz so sparsame Energieverbrauch und höhere CO2-Ausstoss aber bleibt.

Mit den Regeln der Verwaltungswirtschaft ist das Problem nicht zu lösen.

Sorgen wir dafür, dass der Markt noch besser funktioniert:

Ortsübliche Vergleichsmieten werden mit Zu- und Abschlägen entsprechend der CO2-Bilanz der Objekte differenziert.

Vermieter können einschätzen, welche Mieten sie nach energetischer Sanierung  erwarten können und ob die zur Verbesserung erforderlichen Investitionen lohnen.

Mieter können nun einschätzen, ob höhere Mietzahlungen sich lohnen und werden nicht bereit sein, bei hoher CO2-Last  Durchschnittsmieten zu zahlen.

Um das Mietpreisniveau insgesamt in Grenzen zu halten, ist vor allem der Bau neuer Wohnungen voranzutreiben.

Sozialverträglich ist allerdings nicht, wenn die Schwächsten der Gesellschaft Lasten der Energiewende tragen sollen, die ihre Zahlungsfähigkeit überschreiten. Ausgleich muss geschaffen werden. Die marktwirtschaftliche Lösung:

CO2-Abgabe könnten sogar verdoppelt werden!

Der Lastenausgleich erfolgt durch ein einheitliches Klimageld für alle Bürgerinnen und Bürger.

Ihre Höhe sollte den durchschnittlich zu erwartenden CO2-Abgaben allein stehender Bürgergeld-IV-Empfänger entsprechen. Die Gutschrift erfolgt unabhängig von Bedürftigkeit. Das ist nicht nur einfacher, vor allem vermeiden wir so, dass Arbeit für Geringverdiener noch unattraktiver wird. Da Besserverdienende i.d.R. mit höherem Konsum auch mehr Energie verbrauchen, werden sie durch die hohe CO2-Abgabe weit mehr belastet als ihnen gutgeschrieben wird. Die Wirkung:

Trotz Verdoppelung ist die CO2-Steuer für sozial Schwache kostenneutral.

Der Anreiz zum sparsamen Umgang mit Energie wird sich gegenüber hälftigem CO2-Abgaben-Splitting für alle Mieter sogar vervierfachen.

Der Mieter kann natürlich nicht mehr sparen, als die CO2-Bilanz des Gebäudes erlaubt. Darin ein Verschulden der Vermieter zu sehen, ist allerdings ein Trugschluss: Hausbauer mussten in aller Regel die energetische Qualität ihrer Gebäude entweder an staatlichen Vorschriften oder ökonomischen Rahmenbedingungen zur Mietpreisbegrenzung ausrichten. Wir haben jahrzehntelang versäumt, Rahmenbedingungen für klimagerechtes Bauen zu schaffen. Noch im Februar 2022 verlängerte der Wirtschaftsminister ein Wohnungsbauförderungsprogramm, das den soeben beschlossenen klimapolitischen Anforderungen nicht entspricht.

Für den abrupten Politikschwenk kann der Staat Hauseigentümer nicht haften lassen nach der Methode „Haltet den Dieb“.

Der Weg der Sozialen Marktwirtschaft ist auf jeden Fall effizienter:

Verdoppelung der CO2-Umlage!Kostentragung der CO2-Umlage durch Mieter als Veranlasser.

Ausgleich mit einheitlicher Steuergutschrift für alle Bürgerinnen und Bürger.

Bekanntgabe der nach der CO2-Bilanz der Objekte zu erwartenden  Zu- und Abschläge von den ortsüblichen Vergleichsmieten.

Mieter und Vermieter schieben sich nicht mehr gegenseitig die Schuld an klimaschädlichem Energieverbrauch zu. Sie haben ein gemeinsames Interesse daran, den CO2-Ausstoß aus der Nutzung der Wohnungen an die vom Bundestag zu schaffenden gesetzlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen anzupassen.

Die notwendigen Anreize zur energetischen Gebäudeertüchtigung werden dem Markt im Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage, Neubauvorschriften steuerlichen Anreizen und den Aktionen der Versorgungsträger überlassen

Mit einer Vervierfachung des Anreizes zur Verringerung des CO2-Ausstoßes  vervierfacht sich mittelfristig der Anreiz zur energetischen Gebäudesanierung.

Dipl.-Ing. Carsten Coordes

Am Hopfengarten 1

34134 Kassel

0561-9413885

0172-5611392

carsten.coordes@fdp.de

Anmerkung:

Der Verfasser war u.a. 12 Jahre Stadtbaurat von Kassel,

arbeitete 20 Jahre als selbständiger Architekt,

und schloss 2016 das Studium der Wirtschaftswissenschaft mit der Bachelorarbeit

„Strategische Optionen zur Durchsetzung der Klimapolitik“ ab.